- Abnahmewerte sind die in Zeichnungen oder technischen Dokumentationen angegebenen Prüfmaße mit Toleranzen, Angaben zur Sichtprüfung und weitere vereinbarte Produktmerkmale.
- Prüfbedingungen und die Dokumentation der Prüfergebnisse sind vereinbarungspflichtig.
- Fehlen zu den Prüfmaßen die Toleranzen, gelten für das jeweilige Verfahren und Werkstoff, die in der VG-Hausnorm angegebenen Fertigungstoleranzen für die „Allgemeine Fertigungsklasse“ .
- Ist bei Toleranzüberschreitung die Montage und Funktion des Produktes trotzdem gewährleistet, darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Bei Rapid-Prototyping-Produkten ist eine Korrektur kleiner Fehler durch Nacharbeit anzuerkennen, wenn der Verwendungszweck erfüllt ist.
- Bei Rapid-Manufacturing-Produkten sind die Marktforderungen zu erfüllen, d. h., für die Herstellung der Produkte, deren Abnahme, Vertrieb und den Gebrauch sind alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften und Richtlinien einzuhalten.